ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Firma:
Backstage Branding Digital Agentur GmbH & Co KG
Firmenbuchnummer: FN 523w
Adresse: Markus-Sittikus-Straße 20, 6845 Hohenems
E-Mail: info@backstage-branding.at
UID-Nummer: ATU36240402
2. Angebot, Vertragsabschluss:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen, physischen oder digitalen Lieferungen und Leistungen der Backstage Branding Digital Agentur GmbH & Co KG und unternehmerischen Kunden.
Die Backstage Branding Digital Agentur GmbH & Co KG erklärt, ausschließlich mit Unternehmen/Unternehmern zu kontrahieren und Verträge nur unter Zugrundelegung dieser ABGs abzuschließen, auch wenn in der individuellen Bestellung / Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Dies gilt für sämtlichen Lieferungen und Leistungen, seien sie physisch oder digital.
Abweichende Geschäfts – oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wurde für ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot keine Bindungsfrist vorgesehen, gilt dafür eine Bindungsfrist von 4 Wochen.
Ein Vertragsabschluss kommt a) durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits,
b) tatsächliche Zurverfügungstellung bestellter digitaler Inhalte, c) Absendung der bestellten Ware oder d) mit Beginn der Leistungserbringung an den Kunden rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und ist dieser zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht verpflichtet, widrigenfalls das Geschäft gemäß Inhalt unserer Auftragsbestätigung zustande kommt.
3. Preise, Kosten, Zahlungen:
Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben
– in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab der Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Überweisungen gelten erst mit Eingang auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Schecks erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und nur zahlungshalber, wobei sämtliche damit verbundenen Zinsen, Spesen und Gebühren vom Kunden zu tragen sind. Wechselzahlungen werden nicht angenommen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, wahlweise den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9,2 % pA über dem Basiszinssatz), mindestens aber in der Höhe des üblichen Bankzinses für Kontokorrentkredite zzgl USt, zu begehren.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges auch, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon
unberührt. Bei Verzug mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
Die Aufrechnung von unsererseits bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferung:
Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume in Hohenems (Markus-Sittikus-Straße 20, 6845 Hohenems). Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur oder die sonstige Versandperson bzw. bei Bereitstellung der Leistung, im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Versand- bzw. Leistungsbereitschaft auf den Kunden über.
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzuges ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Sphäre bzw. der unseres Vorlieferanten liegen. Als unvorhergesehene Ereignisse gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Fälle höherer Gewalt wie Seuchen, Krieg, behördliche Anordnungen und ähnliches.
Ersatzansprüche des Kunden sind in Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedenfalls ist unsere Haftung für Verzugsschäden mit 0,5 % des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Wertes des nicht rechtzeitig gelieferten Teils, begrenzt.
Ist eine Lieferung folglich Lieferschwierigkeiten oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich, sind wir zum Vertragsrücktritt ohne jede Ersatzpflicht berechtigt.
Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird maximal 6 Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Gleichzeitig sind wir berechtigt, wahlweise auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwenden.
Abrufaufträge sind solche Aufträge, bei welchen die Ware vom Lager der Lieferantin innerhalb einer gewissen Frist nach Disposition durch den Kunden abgerufen wird. Nach Ablauf der vereinbarten Maximalfrist können wir die restlich vorhandene Ware – ohne den Kunden benachrichtigen zu müssen – ausliefern.
Mehr- oder Minderlieferungen für Sonderanfertigungen sind bis zu 15 % als handelsüblich anzusehen und somit ausdrücklich zulässig.
5. Digitale Dienstleistungen
Soweit die vereinbarten Leistungen die Anfertigung von digitalen Inhalten wie z.B. Texte, Fotos und Grafiken beinhalten, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe zusätzlich kostenpflichtig und wird gesondert verrechnet.
Soweit der Auftraggeber Inhalte beistellt, hat dies in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualität zu erfolgen.
Soweit die vereinbarten Leistungen die Registrierung von Domains im Namen des Kunden beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers
/ Registrars. Wir schulden bei der Registrierung von Domains für den Kunden lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch uns nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt.
Soweit die vereinbarten Leistungen das Hosting von Programmen oder Daten beinhalten, schulden wir keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheits-Levels vereinbart sind. Eine
Verfügbarkeit von 99% bezogen auf das Vertragsjahr wird angestrebt.
Soweit die vereinbarten Leistungen Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schulden wir lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung. Eine Erfolgshaftung wird ungeachtet der einzelvertraglichen Ausgestaltung nicht übernommen.
Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Für den Fall, dass die vereinbarten Leistungen Service- und Wartungsleistungen beinhalten, wird eine bestimmte Reaktionszeit nur dann geschuldet, wenn diese in der einzelnen Vereinbarung ausdrücklich zugesichert wurde.
Der Kunde ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch uns, selbst verantwortlich.
Soweit wir Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzen, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, wird für die Überwachung der Funktionsfähigkeit dieser Systeme keine Haftung übernommen.
Soweit die vereinbarten Leistungen die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhalten, schulden wir nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Zudem schulden wir lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haften jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
Soweit die vereinbarten Leistungen die Erstellung von Webanwendungen beinhalten, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Soweit die vereinbarten Leistungen die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Kunde Druckdaten zu liefern, die unseren Anforderungen entsprechen. Der Kunde hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben ausdrücklich vereinbart wurden.
Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Kunden zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt.
Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Kunden nur nach Vereinbarung vorgelegt. Wir sind berechtigt, auch ohne gesonderte Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
6. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der durch einen allfälligen Zahlungsverzug entstandenen Zinsen und Kosten vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko (insbesondere Untergang, Verlust Verschlechterung) für die Vorbehaltsware. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus einer allfälligen Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Sobald der Eigentumsvorbehalt durch uns geltend gemacht wird, hat jegliche Verwertung durch den Kunden zu unterbleiben und sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zur Anzeige zu bringen. In der Insolvenz des Kunden steht uns ein entsprechendes
Aussonderungsrecht zu. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen.
Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht werden muss, erfolgt die Gutschrift für die zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, des Verschleißes und den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion von zumindest 30 % des Fakturenwertes.
7. Mängelrüge, Gewährleistung:
Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. Der § 924 ABGB findet keine Anwendung.
Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt. Insbesondere gelten technisch bedingte Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen
– je nach Trägermaterial – nicht als Mängel.
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.
Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen. Auf diesen Ausschluss wird der Kunde bei Vertragsabschluss über Waren mit digitalen Elementen und digitalen Leistungen eigens hingewiesen und stimmt der Kunde diesem Ausschluss ausdrücklich zu.
8. EDV/Datenschutz:
Bedient sich der Kunde für Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen elektronischer Formulare oder E-Mail, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler gehen ausnahmslos zu Lasten des Kunden.
Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften, Bestelldaten, bestellte bzw gelieferte Produkte und Dienstleistungen, Stückanzahlen, Preise, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
9. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst auszuführen, uns bei der Leistungserbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren bzw. zuzukaufen. Wir werden diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen.
Die Wahl, ob wir die vereinbarten Leistungen selbst erbringen oder bei Dritten zukaufen bzw. in Auftrag geben, obliegt ausschließlich uns. Einen Anspruch auf eigene Erbringung durch uns bzw. Zukauf bei einem bestimmten Dritten hat der Kunde nur bei vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zusage durch uns.
Die Beauftragung eines Dritten erfolgt jedenfalls auf unsere Rechnung und wird kein Vertrag zwischen dem Dritten und dem Kunden durch uns vermittelt oder abgeschlossen.
Selbst in dem Fall, dass die vereinbarten Leistungen von einem beauftragten Dritten erbracht werden, bleiben wir alleiniger Ansprech- und Vertragspartner des Kunden. Gleichfalls werden die von uns bei Dritten in Auftrag gegebenen bzw. zugekauften Leistungen dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß von uns in Rechnung gestellt.
Im Falle einer direkten Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und einem von uns beauftragten Dritten, ist der Kunde direkt an uns weiterzuleiten.
Insoweit ein von uns beauftragter Dritter Zugang zu Kundendaten erhält, ist dieser nicht berechtigt, die Kundendaten für eigene Zwecke zu nutzen oder zu verwerten.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht:
Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume in Hohenems. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes.
Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 6845 Hohenems vereinbart.
11. Sonstiges:
Bei Verwendung von Mustern und Druckvorlagen des Kunden hält uns dieser schad- und klaglos hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter aus diesen Vorlagen, wie z.B. Urheberrechtsansprüchen und anderen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit möglich und rechtlich zulässig – entspricht.